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E-Rechnungspflicht für Hosting-Anbieter und Webshops
Fristen, Formate und eine praktische Umsetzung in fünf Schritten.
Seit 2025 gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht im inländischen B2B-Geschäft – gestaffelt nach Empfang und Versand. Für Hosting-Anbieter, Agenturen und Webshops, die an Unternehmen verkaufen, heißt das: Spätestens 2028 müssen Rechnungen als strukturierte E-Rechnung verschickt werden. Hier sind Fristen, Formate und die praktische Umsetzung im Überblick.
Die Fristen
| Ab | Was gilt |
|---|---|
| 1. Januar 2025 | Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Ein E-Mail-Postfach reicht dafür technisch aus. |
| bis 31. Dezember 2026 | Alle Rechnungsaussteller dürfen noch Papier- oder andere Rechnungen verwenden; PDF nur mit Zustimmung des Empfängers. |
| 1. Januar 2027 | Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr (2026) müssen im B2B-Inland E-Rechnungen ausstellen. |
| bis 31. Dezember 2027 | Unternehmen bis 800.000 € Vorjahresumsatz dürfen letztmalig sonstige Rechnungen nutzen. |
| 1. Januar 2028 | Die Ausstellungspflicht gilt für alle inländischen B2B-Umsätze – unabhängig vom Umsatz. |
Grundlage sind § 14 und § 27 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes sowie die FAQ des Bundesfinanzministeriums. Maßgeblich ist immer der aktuelle Stand beim BMF.
Wer ist betroffen – und wer nicht?
Betroffen sind Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B). Nicht betroffen sind Rechnungen an Privatkunden (B2C). Dauerhaft ausgenommen sind unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise. Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber – wie alle – empfangen können.
Für typische Anbieter heißt das: Ein Gameserver-Hoster mit überwiegend Privatkunden ist kaum betroffen; eine Agentur oder ein Anbieter von Business-Hosting schon.
Welche Formate zählen?
Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes Datenformat nach der europäischen Norm EN 16931. Ein PDF allein ist keine E-Rechnung. In Deutschland sind zwei Formate verbreitet:
- XRechnung – reines XML, Standard bei öffentlichen Auftraggebern.
- ZUGFeRD (ab Version 2.0.1) – ein PDF mit eingebettetem XML; für Menschen lesbar, für Maschinen verarbeitbar. Die Profile MINIMUM und BASIC-WL genügen nicht.
Für die meisten kleinen Unternehmen ist ZUGFeRD der pragmatische Weg: Der Empfänger sieht eine normale Rechnung, die Buchhaltung kann die Daten automatisch übernehmen.
Umsetzung in fünf Schritten
- Empfang klären: Ein Postfach für eingehende E-Rechnungen festlegen und die unveränderte Aufbewahrung des XML-Originals (acht Jahre) sicherstellen.
- Stammdaten prüfen: Vollständige Firmendaten, Steuernummer bzw. USt-IdNr., Bankverbindung und Kundendaten sind die häufigste Fehlerquelle.
- Format wählen: ZUGFeRD für die meisten Kunden, XRechnung, wenn Kunden es verlangen.
- Software umstellen: Das Rechnungssystem muss das Format erzeugen – idealerweise automatisch bei jeder Rechnung.
- Testen: Beispielrechnungen mit einem Validator prüfen und mit der Steuerberatung abstimmen.
E-Rechnungen mit Paymenter
Paymenter erzeugt von Haus aus PDF-Rechnungen, aber keine E-Rechnungen nach EN 16931. Unsere Extension Faktora ergänzt genau das: XRechnung und ZUGFeRD direkt aus Paymenter, dazu SEPA-Zahlungen – ohne Änderungen am Paymenter-Core.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine technische Übersicht und keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall sprich bitte mit deiner Steuerberatung.
Häufige Fragen
Nein. Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes Format nach EN 16931, etwa XRechnung oder ZUGFeRD. Ein reines PDF gilt als sonstige Rechnung.
Nein. Die E-Rechnungspflicht betrifft Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B).
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